Barbara Buderath
Diplom-Designerin (FH)
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46236 Bottrop

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Copyright / Haftungshinweis
Copyright Barbara Buderath 2017 jede Bildnutzung
bedarf der vorherigen Honrarvereinbarung mit dem Urheber.
Das Copyright im ganzen sowie in Auszügen liegt bei Barbara Buderath.
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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Barbara Buderath, Diplom Designerin (FH)
I. Geltung der Geschäftsbedingungen
1. Die Produktion von Bildern und die Erteilung von Bildlizenzen erfolgt ausschließlich aufgrund nachstehender Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Produktions- und Lizenzverträge, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen vereinbart werden.
2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass Barbara Buderath dieses schriftlich anerkennt.
II. Produktionsaufträge
1. Kostenvoranschläge von Barbara Buderath sind unverbindlich. Kostenerhöhungen braucht Barbara Buderath nur anzeigen, wenn eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15% zu erwarten ist.
2. Der Auftraggeber darf Barbara Buderath für die Aufnahmearbeiten nur solche Objekte und Vorlagen überlassen, zu deren Verwendung er berechtigt ist und die frei sind von Rechten Dritter.
Der Auftraggeber hat Barbara Buderath von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren.
3. Muss bei der Auftragsabwicklung die Leistung eines Dritten in Anspruch genommen werden oder ein sonstiger Vertrag mit Dritten abgeschlossen werden, ist Barbara Buderath berechtigt und bevollmächtigt, die entsprechenden Verpflichtungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers einzugehen.
4. Barbara Buderath wählt die Bilder aus, die sie dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Annahme vorlegt. Nutzungsrechte werden nur an den Bildern eingeräumt, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt.
5. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
III. Produktionshonorar und Nebenkosten
1. Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die Barbara Buderath nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so ist ein vereinbartes Pauschalhonorar entsprechend zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhält Barbara Buderath auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- und Tagessatz.
2. Der Auftraggeber hat zusätzlich zu dem geschuldeten Honorar die Nebenkosten zu erstatten, die Barbara Buderath im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung entstehen (z.B. für Filmmaterial, Laborarbeiten, Kosten für Locations, Modelle und Reisen).
3. Das Produktionshonorar ist bei Ablieferung der Bilder 10 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig. Wird eine Bildproduktion in Teilen abgeliefert, ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung eines Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, kann Barbara Buderath Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.
4. Die zu übertragenden Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten.
IV. Nutzung von Archivbildern
1. Bilder, die der Auftraggeber aus dem Archiv von Barbara Buderath anfordert, werden zur Sichtung und Auswahl für die Dauer eines Monats ab Datum des Lieferscheins zur Verfügung gestellt.
Kommt innerhalb der Auswahlzeit kein Lizenzvertag zustande, sind sie mit Fristablauf an Barbara Buderath zurückzugeben.
2. Mit der Überlassung der Bilder zur Sichtung und Auswahl werden keine Nutzungsrechte übertragen. Jede Nutzung bedarf einer vorherigen schriftlichen Freigabeerklärung durch Barbara Buderath.
3. Die Verwendung der Bilder als Arbeitsvorlagen für Skizzen oder zu Layoutzwecken, ebenso die Präsentation bei Kunden, stellt bereits eine kostenpflichtige Nutzung dar.
4. Für die Zusammenstellung der Bildauswahl kann Barbara Buderath eine Bearbeitungsgebühr berechnen, die sich nach Art und Umfang des entstandenen Aufwandes und mindestens 40.00 EURO beträgt. Versandkosten, einschließlich der Kosten für besondere Versandarten (z.B. Taxi, Luftfracht, Eilbote etc.) hat der Auftraggeber zusätzlich zu erstatten.
5. Nach Ablauf der Auswahlfrist sowie der Überschreitung der Rückgabefrist der Bilder, die vom Auftraggeber genutzt werden, ist bis zum Eingang der Bilder bei Barbara Buderath eine Gebühr von 1,00 EURO pro Tag und Bild neben den sonstigen Kosten und Honoraren zu zahlen, es sei denn, die Fristüberschreitung ist vom Auftraggeber nicht zu vertreten oder es wurde vor Fristablauf eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen.
V. Nutzungsrechte
1. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur Nutzungsrechte in dem vertraglich festgelegten Umfang. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt Barbara Buderath berechtigt, die Bilder im Rahmen ihrer Eigenwerbung zu verwenden.
2. Die Übertragung und Einräumung der vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte an Dritte, auch an andere Redaktionen eines Verlages oder an andere Unternehmen (wenn die Weitergabe nicht zur Eigenwerbung dient und kostenfrei ist), bedarf der schriftlichen Zustimmung von Barbara Buderath.
3. eine Nutzung der Bilder ist grundsätzlich nur in der Originalfassung zulässig. Jede Änderung oder Umgestaltung (z.B. Montage, fototechnische Verfremdung, Colorierung) und jede Veränderung bei der Bildwiedergabe (z.B. Veröffentlichung in Ausschnitten) bedarf der vorherigen Zustimmung von Barbara Buderath.
Hiervon ausgenommen ist lediglich die Beseitigung ungewollter Unschärfen oder farblicher Schwächen mittels elektronischer Retusche.
4. Bei jeder Bildveröffentlichung ist Barbara Buderath als Urheberin zu bennen.
Die Bennennung muss beim Bild erfolgen.
5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorher schriftlicher Zustimmung durch Barbara Buderath und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet.
VI. Digitale Bildverarbeitung
1. Die Digitalisierung herkömmlicher Bilder und die Weitergabe von digitalen Bildern im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern ist nur zulässig, soweit die Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte diese Form der Vervielfältigung  und Verbreitung erfordert.
2. Bilddaten dürfen nur für die eigenen Zwecke des Auftraggebers und nur für die Dauer des Nutzungsrechts digital archiviert werden. Die Speicherung der Bilddaten in Online-Datenbanken oder sonstigen
digitalen Archiven, die Dritten zugänglich sind, bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen
Barbara Buderath und dem Auftraggeber.
3. Bei der digitalen Erfassung der Bilder muss der Name von Barbara Buderath mit den Bilddaten elektronisch verknüpft werden. Der Auftraggeber hat außerdem durch geeignete technische Vorkehrungen sicher zustellen, dass diese Verknüpfungen bei jeder Datenübermittlung, bei der Übertragung der Bilddaten auf andere Datenträger, bei der Wiedergabe auf einem Bildschirm sowie bei jeder öffentlichen Wiedergabe erhalten bleibt und Barbara Buderath jederzeit als Urheber der Bilder identifiziert werden kann.
Das Verändern der Meta-Daten der digitalen Fotoaufnahmen von Barbara Buderath ist untersagt.
VII. Schutzrechte Dritter
1. Sofern Barbara Buderath nicht ausdrücklich zusichert, dass abgebildete Personen oder die Inhaber der Rechte an abgebildeten Werken der bildenden oder angewandten Kunst die Einwilligung zu einer Bildveröffentlichung erteilt haben, obliegt die Einholung der im Einzelfall notwendigen Einwilligung Dritter oder die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen, öffenlichen oder privaten Gebäuden etc. dem Auftraggeber.
2. Barbara Buderath übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung ihrer Bilder. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass durch die Art der Nutzung keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder sonstigen Rechte Dritter verletzt werden.
VIII.
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublick Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Besimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.




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